Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Bei dem Erwerb einer Eintrittskarte auf dieser Internetseite über die Firma Getränkepartner Maack, Inhaber Matthias Maack, Bahnhofstr. 1, 19217 Rehna nachfolgend Getränkepartner Maack genannt, kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch und die Veranstaltung ausschließlich zwischen dem Karteninhaber und der Firma Getränkepartner Maack zustande. Für diese gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen:



§ 2 Vertragsabschluss

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das auf der Internetseite der Firma Getränkepartner Maack das gestaltete Feld Zahlung angeklickt hat. Das Angebot wird angenommen durch die Zuteilung der Karten und Übersendung der Bestätigung von der Firma Getränkepartner Maack.

Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Firma Getränkepartner Maack enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.


§ 3 Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten

Der Kunde hat jedoch die Wahl, per Nachnahme oder im Lastschriftverfahren zu zahlen.

Auf den Eintrittskarten aufgedruckt ist der Preis für die jeweilige Veranstaltung einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen jedoch noch die Gebühren für den Versand der Karte. Weiterhin hinzukommen können, die Gebühren der Deutschen Post für den Fall, dass der Kunde die Karten per Nachnahme ordert.

Die Gebühr für eine Kartenbestellung (ohne Nachnahmekosten) beträgt derzeit 2,90 EUR. Darin sind die Kosten für Porto und Versand (mit Ausnahme im Falle der Zahlung per Nachnahme) enthalten.

Die Gebühren werden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt und gesondert ausgewiesen.

Darüber hinaus, außer im Falle der Bestellung per Nachnahme, entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.


§ 4 Widerrufs und Rückgaberecht

Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu. Dies kann 14 Tage ab Bestellung im Internet ausgeübt werden, es sei denn die Veranstaltung findet vorher statt. Dann besteht lediglich ein Widerrufsrecht bis 2 Tage vor der Veranstaltung. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist unmittelbar nach Bestätigung durch die Firma Getränkepartner Maack seitens des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.


§ 5 Falschlieferung

Der Kunde ist aufgefordert, die gelieferten Karten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Auftrag zu überprüfen. Diesen Auftrag kann der Kunde in der Bestätigungsmail einsehen.

Bei Falschlieferung insbesondere bei fehlerhaft ausgestellten Tickets erhält der Kunde eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn er den Mangel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Sendung schriftlich angezeigt.

Der Schriftform ist Genüge getan, wenn der Kunde die Mitteilung über die Falschlieferung per Brief an den Vertragspartner Getränkepartner Maack, Bahnhofstr. 1, 19217 Rehna versendet. Es gilt das Datum des Poststempels.


§ 6 Haftungsbeschränkung

Die Firma Getränkepartner Maack haftet nicht für den Fall, dass einer der engagierten Künstler kurzfristig ausfällt.

In diesem Fall ist die Firma Getränkepartner Maack berechtigt, innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausfall der Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung mit dem gleichen Künstler zu organisieren.

Sollte die Veranstaltung wiederum ausfallen müssen, oder nicht fristgerecht durchgeführt werden können, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des auf den Karten aufgedruckten Preises, nicht jedoch auf Rückerstattung der angefallenen Gebühren.

Bei Abbruch einer Veranstaltung wird kein Ersatz geleistet.

Ein völliger Haftungsausschluß gilt für den Fall, dass die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt.

Die Firma Getränkepartner Maack haftet nicht für Schäden oder Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die bei einer von der Firma Getränkepartner Maack organisierten Veranstaltung dem Kunden durch Dritte zugefügt werden.

Bei weiteren Schäden schließt die Firma Getränkepartner Maack die Haftung für Fälle aus, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Soweit die Haftung der Firma Getränkepartner Maack nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt es auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.


§ 7 Schlussklausel

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch im Hinblick auf Geschäfte mit Kaufleuten. In diesem Fall gilt als vereinbarter Gerichtsstand bei Streitwerten bis zu 5.000,00 EUR das Amtsgericht Grevesmühlen, für Streitwerte über 5.000,00 EUR das Landgericht Schwerin.

Die obige Vereinbarung gilt im Falle von Grenzüberschreitverträgen auch für Nichtkaufleute. Die Firma Getränkepartner Maack behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.